Ehevertrag

Präambel

Das Wort EHE stammt aus dem Lateinischen und ist die Abkürzung des Spruches:

errare humanum est!

§1

Von den Pflichten des Ehemannes

(1) Der Ehemann ist verpflichtet,

(2) Dem Ehemann ist verboten,

§2

Von den Pflichten der Ehefrau

(1) Die Ehefrau ist verpflichtet,

(2) Der Ehefrau ist verboten,

§3

Ehestrafrecht

(1) Verstöße gegen die Vorschriften aus §1 und §2 sind strafbar.

(2) Das Ehestrafrecht steht beiden Ehegatten zu.

(3) Die Ehefrau hat folgende Strafbefugnisse:

(4) Der Ehemann hat folgende Strafbefugnisse:

(5) Das Schenken eines Straußes, eines neuen Kleides oder eines Schmuckstückes durch den Ehemann, gilt als Zeichen der Reue und wirkt strafmildernd.

(6) Sanktionen des Ehemannes gegen die Schwiegermutter sind zulässig.

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Der Ehemann
Die Ehefrau



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